Versicherungsantrag ohne Vorjahreszahlen: welchen Umsatz gibst du an?
Von Tim Gorke. Aktualisiert am 26.09.2026. Lesezeit 7 Min.
Wenn du dieses Jahr gegründet hast, gibt es keinen Vorjahresumsatz. In das Feld gehört dein geplanter Umsatz für die ersten zwölf Monate, klar als Planzahl gekennzeichnet. Sie ist Grundlage für den Beitrag und Teil deiner Anzeigepflicht, keine Grenze der Deckung. Die Staffeln liegen dabei eng beieinander: Zwischen 30.000 € und 50.000 € Umsatz liegen 5 € Beitrag im Jahr.
Was trägst du als Vorjahresumsatz ein, wenn du im Februar gegründet hast?
Deinen Planumsatz für die ersten zwölf Monate. Und du schreibst dazu, dass es eine Planzahl ist.
Das Formular fragt nach dem Vorjahresumsatz, weil es für Bestandsunternehmen gebaut wurde. Bei einer Neugründung gibt es diese Zahl schlicht nicht. Wer trotzdem etwas einträgt, gibt faktisch eine Prognose ab, ohne sie als solche zu kennzeichnen.
An dieser einen Zahl hängen zwei Dinge gleichzeitig:
- Der Beitrag. Der Umsatz ist die Bemessungsgrundlage. Er bestimmt, in welcher Staffel du landest.
- Die Anzeigepflicht nach § 19 VVG. Im Antragstext steht wörtlich: „Diese ausgefüllte Erklärung sowie die beigefügten Anlagen werden bei Vertragsabschluss Grundlage und Bestandteil des Versicherungsvertrags. Die Risikoangaben sind vorvertragliche Anzeigen.“ Das gilt auch für die Umsatzangabe.
Wichtig für die Einordnung: Der Umsatz ist Beitragsbemessungsgrundlage, keine Deckungsgrenze. Eine Unterversicherung wie in der Sachversicherung gibt es in der Haftpflicht nicht. Wenn du 50.000 € angibst und ein Schaden über 400.000 € eintritt, zahlt der Versicherer bis zur vereinbarten Versicherungssumme, nicht bis zu deinem Umsatz. Wie die Sparten zusammenspielen, steht im Guide zur IT-Versicherung für Startups.
Was als Umsatz zählt, ist ebenfalls definiert: der eigene Jahresumsatz abzüglich Umsatzsteuer, bei mehreren versicherten Gesellschaften konsolidiert. Wenn du eine Plattform oder einen Marktplatz betreibst, sind damit deine eigenen Erlöse gemeint, also Abo-Gebühren und Provisionen, nicht das über die Plattform abgewickelte Volumen.
Aus unserer Beratung: Ein Einzelunternehmer mit einer Plattform hatte im Antrag 10.000 € als Vorjahresumsatz eingetragen. Gegründet hatte er im Februar desselben Jahres. Wir haben nachgefragt, bevor der Antrag rausging: Ist das die Planzahl für das erste Jahr, oder fließen heute schon Einnahmen aus einer Tätigkeit, die es vorher gab? Es war die Planzahl. Sie ging dann als Planzahl in den Antrag, mit einem Satz zur Herleitung. Aufwand: eine Mail.
Wie schätzt du deinen Umsatz für den Antrag seriös?
Rechne von unten nach oben: unterschriebene Verträge plus realistische Pipeline für zwölf Monate. Und runde auf die nächste Staffel auf, wenn du dazwischen liegst.
| Ausgangspunkt | So rechnest du | Typischer Fehler |
|---|---|---|
| Laufende Verträge | Alles summieren, was in den nächsten zwölf Monaten sicher abgerechnet wird | Wird vergessen, weil das Geld noch nicht auf dem Konto ist |
| Pipeline | Nur das ansetzen, was du mit über 50 Prozent Wahrscheinlichkeit abschließt | Der Investoren-Businessplan wird eins zu eins übernommen |
| Preis mal Kunden | Realistische Kundenzahl am Jahresende, nicht die Zielzahl aus dem Pitchdeck | Die Kurve knickt im Monat vier nach oben, ohne Grund |
| Plattform oder Marktplatz | Nur eigene Erlöse: Abo, Provision, Gebühren | Das gesamte abgewickelte Transaktionsvolumen wird eingetragen |
| Tätigkeit gab es vorher schon | Umsatz aus Freelance-Zeit oder Einzelunternehmen angeben, plus Plan | Wird als „keine Vorjahreszahlen“ deklariert, obwohl es welche gibt |
Zwei Faustregeln helfen dabei:
- Der Businessplan für Investoren und die Zahl im Antrag sind selten dieselbe Zahl. Im Antrag zählt, was du erwartest, nicht, was du anstrebst.
- Im Zweifel die obere Staffel nehmen. Der Unterschied ist meist zweistellig im Jahr, die Diskussion über eine zu niedrige Angabe ist teurer.
Was passiert, wenn du den Umsatz zu niedrig schätzt?
Das hängt davon ab, ob die Prognose sich nicht erfüllt hat oder ob die Zahl von Anfang an nicht stimmte. Das sind zwei verschiedene Fälle mit sehr verschiedenen Folgen.
- Fall 1: Die Prognose geht nicht auf. Der Normalfall bei Startups. Dafür gibt es die jährliche Umsatzmeldung, mehr dazu im nächsten Abschnitt. Der Vertrag bleibt bestehen, der Beitrag wird für die laufende Periode korrigiert.
- Fall 2: Die Zahl war beim Antrag schon falsch. Dann greift § 19 VVG. Je nach Verschulden reicht das von der Vertragsanpassung über den Rücktritt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bis zur Anfechtung bei Arglist. Genau deshalb gehört die Planzahl als Planzahl deklariert: Was offengelegt ist, kann nicht verschwiegen sein.
Für die verspätete oder ausgebliebene Umsatzmeldung ist die Folge in den geprüften Bedingungen konkret geregelt: Es gilt dann die nächsthöhere Umsatzstaffel. Wird die Meldung innerhalb eines Monats nachgeholt, zählt wieder die tatsächliche Angabe. Andere Anbieter formulieren es als nächsthöheres Umsatzband, die Logik ist dieselbe.
Ein Detail wird oft falsch verallgemeinert: Ein pauschaler Zuschlag von 20 Prozent auf den Umsatz ist keine allgemeine Regel. In den geprüften Bedingungen greift er nur für Umsätze oberhalb des Antragsmodells, also jenseits von 10 Mio. €. Für ein Startup mit 80.000 € Umsatz ist er schlicht nicht einschlägig. In der D&O gibt es je nach Anbieter eine eigene Regel: Dort kann der Versicherer die für die gesamte laufende Versicherungsperiode vereinbarte Prämie noch einmal verlangen.
Was dagegen nicht passiert: eine rückwirkende Nachberechnung für abgeschlossene Versicherungsperioden. Und keine Leistungskürzung, nur weil der Umsatz höher war als angegeben. Der Umsatz ist und bleibt Rechengröße für den Beitrag.
Welche Kosten hängen an der Umsatzstaffel?
Wenig, jedenfalls in den unteren Staffeln. Zwischen 30.000 € und 75.000 € Umsatz liegen im geprüften Beitragstableau 15 € im Jahr.
| Jahresumsatz | Grundbeitrag IT-Haftpflicht, 500.000 € Versicherungssumme | Aufpreis zur Stufe darunter |
|---|---|---|
| bis 30.000 € | 340 € | Ausgangswert |
| bis 50.000 € | 345 € | 5 € |
| bis 75.000 € | 355 € | 10 € |
| bis 100.000 € | 405 € | 50 € |
Das sind Nettobeiträge vor Nachlässen und nur der Grundbaustein. Betriebshaftpflicht, Eigenschadenbaustein und ein Cyber-Modul kommen obendrauf. Ein vollständiges Paket für ein KI-Startup mit 100.000 € Umsatz (IT-Haftpflicht 1 Mio., Betriebshaftpflicht 3 Mio., Eigenschaden) lag je nach Versicherer bei 632,19 € bzw. 637,24 € brutto im Jahr (Stand 09/2026).
Drei Stellschrauben verschieben den Beitrag stärker als eine Umsatzstaffel:
- Startup-Nachlass: 15 Prozent in den ersten beiden Versicherungsjahren, Voraussetzung ist eine Gründung vor höchstens zwölf Monaten. Ein anderer Anbieter gibt 10 Prozent, in manchen Sparten gibt es ihn gar nicht. Achtung beim Ende: Der Nachlass kann zur übernächsten Hauptfälligkeit erlöschen, das können weniger als 24 Monate sein.
- Zahlweise und Laufzeit: Vierteljährliche Zahlung kostet 3 Prozent Zuschlag, drei Jahre Laufzeit bringen 10 Prozent Nachlass.
- Mehrere Nachlässe wirken multiplikativ: 15 Prozent und 10 Prozent ergeben 23,5 Prozent, nicht 25 Prozent.
Den Gesamtüberblick über die Beiträge je Phase findest du im Guide zu den Kosten der Startup-Versicherung.
Musst du melden, wenn der Umsatz während des Jahres steigt?
Während des Jahres nicht. Einmal im Jahr fragt der Versicherer aber von sich aus nach.
- Der Fragebogen kommt mindestens jährlich, bei einem Anbieter rund zwei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres.
- Die Frist beträgt drei Monate. Trag dir den Termin ein und antworte innerhalb von zwei Wochen nach Zugang, dann bleibt Puffer.
- Die Anpassung wirkt für die gesamte laufende Versicherungsperiode, also ab deren Beginn, nicht erst ab dem Meldedatum.
- Für frühere Versicherungsperioden wird nichts nachberechnet. Wer im dritten Jahr feststellt, dass Jahr eins besser lief als geplant, bekommt keine Rechnung für Jahr eins.
Aus unserer Beratung: Ein KI-Startup lag mit 100.000 € Umsatz in der Beitragsberechnung und plante für das Folgejahr 1 Mio. € Umsatz. Die Frage war, ob die Planzahl sofort in den Antrag gehört. Antwort: nein. In den Antrag gehört die Basis, mit der ihr tatsächlich startet, plus der Hinweis auf den Plan. Die Erhöhung läuft über die Jahresmeldung. Der Vorteil liegt auf der Hand: Ihr zahlt zwölf Monate lang den Beitrag für 100.000 €, nicht für 1 Mio.
Welche Angaben braucht der Antrag außerdem?
Neben dem Umsatz sind es fünf Blöcke: Tätigkeit, Gründungsdatum und Rechtsform, Vorschäden, IT-Sicherheit für die Cyber und Finanzierungsfragen für die D&O.
- Tätigkeitsbeschreibung: Sie wird Vertragsbestandteil. Schreib lieber zu ausführlich als zu knapp und nenne auch Randtätigkeiten, die heute nur 5 Prozent deines Umsatzes ausmachen. Welchen Spielraum dir die offene Berufsbilddeckung darüber hinaus lässt, steht im Beitrag dazu, ob dein Geschäftsmodell wirklich versichert ist.
- Gründungsdatum und Rechtsform: Beides entscheidet über den Startup-Nachlass und über den Zugang zu Startup-Tarifen. In der D&O für Startups ist das Zeitfenster hart: je nach Anbieter 18 Monate nach Gründung oder 36 Monate nach Handelsregistereintrag.
- Vorschäden und bekannte Umstände: Was du beim Antrag schon kennst, ist nicht versicherbar. Ein laufender Streit mit einem Kunden gehört offengelegt, auch wenn noch keine Forderung auf dem Tisch liegt. Für unbekannte Fehler aus der Zeit davor greift dagegen die Rückwärtsversicherung, mehr dazu im Beitrag darüber, ab wann dein Startup versichert sein sollte.
- IT-Sicherheits-Erklärung für die Cyber: Ja-Nein-Fragen zu Backups, Updates und Zugriffsrechten. Bei einem „Nein“ schickt ein Versicherer einen Zusatzfragebogen, bei einem anderen ist der Baustein dann nicht wählbar. Die Erklärung muss der Realität entsprechen, und niemand außer dir kann sie abgeben. Was dahintersteckt, steht im Guide zur Cyberversicherung für Startups.
- Finanzierungsfrage in der D&O: Gefragt ist nicht, ob ihr in den nächsten 18 Monaten Kapital aufnehmt, sondern ob ihr zusätzliches Kapital braucht, um Investitionen und Verbindlichkeiten aus dem Business- oder Finanzplan zu bedienen. Das ist ein Unterschied, und die Antwort wird gelesen.
Ein organisatorischer Punkt kommt dazu: Den Antrag können wir erst stellen, wenn die Maklerdokumente unterschrieben sind, denn erst damit sind wir für dich tätig. Plan dafür einen halben Tag ein, nicht eine Woche. Welche Policen in der frühen Phase überhaupt nötig sind, steht im Guide zur Versicherung in der Pre-Seed- und Seed-Phase.
Alle Angaben beisammen?
Stand 09/2026. Maßgeblich sind die Bedingungen und der Versicherungsschein deines Vertrags.
Haeufige Fragen
Welchen Umsatz gebe ich an, wenn mein Startup noch keinen Umsatz hat?
Deinen geplanten Umsatz für die ersten zwölf Monate, ausdrücklich als Planzahl gekennzeichnet. Rechne von unten: laufende Verträge plus die Pipeline, die du mit über 50 Prozent Wahrscheinlichkeit abschließt. Der Investoren-Businessplan ist dafür die falsche Quelle. Gab es die Tätigkeit vorher schon als Freelancer oder Einzelunternehmen, gehört dieser Umsatz ebenfalls in den Antrag.
Was passiert, wenn ich den Umsatz zu niedrig schätze?
Erfüllt sich nur die Prognose nicht, wird der Beitrag über die jährliche Umsatzmeldung korrigiert. Bleibt die Meldung aus, gilt die nächsthöhere Umsatzstaffel. Wird sie innerhalb eines Monats nachgeholt, zählt wieder die tatsächliche Angabe. War die Zahl dagegen schon beim Antrag falsch, greift die Anzeigepflicht nach Paragraf 19 VVG, mit Folgen bis zum Rücktritt.
Ist der angegebene Umsatz eine Obergrenze für die Leistung?
Nein. Der Umsatz ist Beitragsbemessungsgrundlage, keine Deckungsgrenze. Eine Unterversicherung wie in der Sachversicherung gibt es in der Haftpflicht nicht. Entscheidend für die Leistung ist die vereinbarte Versicherungssumme. Ein Startup mit 50.000 € Umsatz und 1 Mio. € Versicherungssumme bekommt im Schadenfall bis zu 1 Mio. €, nicht bis zu 50.000 €.
Muss ich Umsatzänderungen während des Jahres melden?
Nein, während des Jahres nicht. Der Versicherer schickt mindestens einmal jährlich einen Fragebogen, teils rund zwei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Die Frist zum Antworten beträgt drei Monate. Die Beitragsanpassung wirkt dann für die gesamte laufende Versicherungsperiode ab deren Beginn. Für frühere Perioden wird nichts nachberechnet.
Was gehört in die Tätigkeitsbeschreibung?
Alles, womit du Geld verdienst, im Klartext und ohne Marketingsprache. Die Beschreibung wird Vertragsbestandteil, und die Risikoangaben gelten als vorvertragliche Anzeigen. Nenne auch Randtätigkeiten, die heute nur einen kleinen Teil deines Umsatzes ausmachen. Was nicht im Antrag steht, kann im Schadenfall zur Diskussion werden, ob der Fall zur versicherten Tätigkeit gehört.
Wer bekommt den Startup-Nachlass?
Wer bei Antragstellung vor höchstens zwölf Monaten gegründet hat. Üblich sind 15 Prozent für die ersten beiden Versicherungsjahre, ein anderer Anbieter gibt 10 Prozent, in einzelnen Sparten gibt es ihn gar nicht. Er kann zur übernächsten Hauptfälligkeit erlöschen, also vor Ablauf von 24 Monaten. Mehrere Nachlässe wirken multiplikativ: 15 und 10 Prozent ergeben 23,5 Prozent.