Personenschaden durch deine App: Welche Versicherung zahlt?

Von Tim Gorke. Aktualisiert am 26.09.2026. Lesezeit 7 Min.

Eine App verletzt niemanden direkt. Der Personenschaden entsteht, wenn ein Mensch einer fehlerhaften Empfehlung folgt oder die Software ein Gerät falsch steuert. Dann zahlt die Betriebshaftpflicht über das Produkt- und Dienstleistungsrisiko, nicht die IT-Haftpflicht und nicht die Cyberversicherung. Typische Deckungssumme: 3 Mio. € je Fall. Für Software, die nach dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht wird, gilt zusätzlich die neue EU-Produkthaftung, auch ohne Verschulden.

Wie kann eine App überhaupt einen Menschen verletzen?

Nie direkt, sondern immer über einen Zwischenschritt. Software hat keinen Körper, sie kann niemanden stoßen oder schlagen. Sie liefert eine Empfehlung, eine Information oder einen Steuerbefehl. Erst wenn ein Mensch danach handelt oder ein Gerät den Befehl ausführt, kommt jemand zu Schaden.

Ein Beispiel: Ein Nutzer hinterlegt in einer Rezept-App, dass er gegen Nüsse allergisch ist. Die App schlägt ihm trotzdem ein Gericht mit Nüssen vor. Er kocht es nach, isst es und erleidet einen allergischen Schock. Die App hat ihn nicht berührt. Verletzt wurde er, weil sie trotz vorliegender Daten eine falsche Empfehlung ausgesprochen hat. Genau diesen Fall haben wir für ein Food-Startup geprüft, das Ergebnis steht weiter unten.

Nach diesem Muster laufen fast alle Personenschäden durch Software:

Dass am Ende der Nutzer selbst gehandelt hat, entlastet dich nicht automatisch. Die fehlerhafte Empfehlung bleibt eine Ursache des Schadens. Ob den Nutzer eine Mitschuld trifft, entscheidet sich im Einzelfall. Der Satz "Meine App fasst niemanden an, also brauche ich keine Betriebshaftpflicht" ist deshalb ein Irrtum.

Welche Versicherung zahlt, wenn jemand durch deine App verletzt wird?

Die Betriebshaftpflicht zahlt, und zwar über das Produkt- und Dienstleistungsrisiko. Das ist der Teil der Police, der Schäden erfasst, die dein Produkt oder deine Leistung bei Dritten anrichtet.

Die IT-Haftpflicht fällt hier systematisch aus. In den von uns geprüften Bedingungswerken ist ein Vermögensschaden definiert als Schaden, der weder Personenschaden noch Sachschaden ist. Sobald ein Mensch verletzt wird, ist es per Definition kein Fall für diese Police. Die Cyberversicherung schließt Personenschäden ausdrücklich aus.

Schadenart Zuständige Police Typischer Fall
Personenschaden: jemand wird verletzt oder krank Betriebshaftpflicht, Produkt- und Dienstleistungsrisiko Die App empfiehlt trotz hinterlegter Allergie ein Rezept, der Nutzer isst es und erleidet einen Schock
Sachschaden: eine Sache geht kaputt Betriebshaftpflicht, Produkt- und Dienstleistungsrisiko Deine Steuerungssoftware zerstört ein angeschlossenes Gerät
Reiner Vermögensschaden beim Firmenkunden IT-Haftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht) Ein Bug legt den Shop des Kunden lahm, der Umsatz fällt aus
Eigener Schaden nach einem Cyberangriff Cyberversicherung Ransomware verschlüsselt eure Systeme, ihr braucht Forensik und Wiederherstellung

Zwei Details aus der Praxis: Bei Personenschäden fällt in den geprüften Paketen kein Selbstbehalt an. Und die Betriebshaftpflicht wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab, sie bezahlt also den Anwalt, wenn jemand dich zu Unrecht in Anspruch nimmt. Die Grundlagen stehen im Beitrag zur Betriebshaftpflicht für Startups.

Was ändert die EU-Produkthaftungsrichtlinie nach dem 9. Dezember 2026?

Sie macht Software ausdrücklich zum Produkt. Damit haftest du für Personen- und Sachschäden ohne Verschuldensnachweis, also auch dann, wenn dir niemand ein Fehlverhalten vorwerfen kann.

Das ist die Abgrenzung, die im Netz am häufigsten falsch wiedergegeben wird: Reine Vermögensschäden deines Firmenkunden erfasst die Richtlinie nicht. Ein Bug, der den Shop eines B2B-Kunden lahmlegt, bleibt ein Fall für die IT-Haftpflicht, auch Vermögensschadenhaftpflicht genannt. Eine verschuldensunabhängige Haftung für jeden fehlerhaften KI-Output gibt es also nicht.

Die Richtlinie muss noch in deutsches Recht überführt werden. An der Einordnung von Software als Produkt und am Stichtag ändert die nationale Umsetzung nichts. Praktisch heißt das: Was du heute baust und erst im Frühjahr 2027 ausrollst, fällt bereits unter das neue Regime. Plane den Versicherungsschutz also nicht erst zum Launch. Was daraus speziell für Modelle, Updates und selbstlernende Systeme folgt, steht im Beitrag zur EU-Produkthaftung für KI-Entwickler.

Unsicher, ob dein Produkt unter die neue Regelung fällt? Wir sortieren mit dir, welcher Schaden über welche Police läuft.

Welche Startups trifft das besonders?

Alle, deren Software Entscheidungen über Körper, Gesundheit oder physische Geräte beeinflusst. Das sind mehr Geschäftsmodelle, als die meisten Gründer vermuten.

Auch reine Empfehlungssysteme zählen dazu. Wenn deine App eine Empfehlung ausspricht und ein Mensch sie befolgt, bist du im Spiel. Bleibt der Schaden dagegen rein finanziell, etwa weil ein fehlerhafter KI-Output deinen Firmenkunden Geld kostet, ist das ein Fall für die IT-Haftpflicht: was sie bei Halluzinationen und falschem KI-Output trägt. Für KI-Produkte haben wir die Risiken im Überblick für KI-Startups gebündelt.

Reicht die Betriebshaftpflicht in deinem IT-Paket?

Nur wenn sie wirklich enthalten ist. Viele Startups haben ein IT-Paket abgeschlossen und gehen davon aus, damit sei alles abgedeckt. Prüfe diese sechs Punkte im Versicherungsschein:

Zwei Begriffe aus der Liste lohnen die Übersetzung. "Zweifach oder dreifach maximiert" heißt, dass die Deckungssumme im Versicherungsjahr zwei- oder dreimal zur Verfügung steht. Bei einem Serienfehler, der viele Nutzer trifft, ist das entscheidend. Und Abwehrkosten sind die Kosten für Anwälte und Gutachter: Werden sie auf die Summe angerechnet, bleibt für die eigentliche Entschädigung weniger übrig.

Nicht versichert sind in aller Regel das fehlerhafte Produkt selbst und Rückrufkosten. Der Bugfix bleibt also deine Sache. Draußen sind außerdem Fehler, die du wissentlich nicht behebst. Und wenn du gegenüber einem Zulieferer vertraglich auf Regress verzichtest, kann die Deckung für dessen Fehler entfallen. Wie Haftung und Vertragsgestaltung zusammenhängen, steht im Beitrag zur Haftung in Kundenverträgen.

Was kostet die Betriebshaftpflicht für ein App-Startup?

Als eigene Police gibt es sie für Software-Startups kaum. Sie steckt fast immer im Paket mit der IT-Haftpflicht, deshalb siehst du hier Gesamtbeiträge. Alle Werte sind Jahresbeiträge brutto aus echten Angeboten, je nach Versicherer unterschiedlich.

Startup-Typ Umsatz und Deckungssummen Jahresbeitrag brutto Stand
KI-Automatisierung bis 30.000 €; IT-Haftpflicht 500.000 € dreifach maximiert, Betriebshaftpflicht 3 Mio. €, Eigenschaden 455,18 € bzw. 460,23 € 08/2026
Marktplatz bis 30.000 €; IT-Haftpflicht 500.000 €, Betriebshaftpflicht 3 Mio. €, Cyber 100.000 € 576,55 € bzw. 648,55 € 07/2026
KI-Agenten-SaaS 100.000 €; IT-Haftpflicht 1 Mio. €, Betriebshaftpflicht 3 Mio. €, Eigenschaden 632,19 € bzw. 637,24 € 09/2026

Den Beitrag treiben vor allem drei Größen: der Umsatz beziehungsweise die Planzahl bei einer Neugründung, die Deckungssumme der IT-Haftpflicht und die Zusatzbausteine wie Cyber oder Eigenschaden. Die Betriebshaftpflicht selbst ist im Paket der kleinste Posten. Genau deshalb ist es wirtschaftlich unsinnig, an ihr zu sparen.

Die Deckungssumme der Betriebshaftpflicht anzuheben ist im Paket auffällig günstig: von 3 auf 5 Mio. € kosten rund 20 € netto im Jahr, auf 10 Mio. € rund 40 € netto. Wer Personenschäden im Produkt hat, sollte diese Summe nicht am unteren Rand stehen lassen. Wie sich die Gesamtkosten über die Phasen entwickeln, zeigt der Kostenüberblick für Startup-Versicherungen.

Gilt der Schutz auch in den USA?

Nur eingeschränkt, und das ist für App-Startups die gefährlichste Lücke. Bei einem Teil der Tarife sind Personen- und Sachschäden vor US-Gerichten oder nach US-Recht nur in engen Fällen gedeckt: bei Geschäftsreisen, bei Messen, Ausstellungen und Veranstaltungen sowie beim indirekten Export.

Andere Anbieter schließen Personenschäden mit Bezug zu den USA und Kanada per Sondervereinbarung ein. Das ist Verhandlungssache und gehört vor den Launch geklärt, nicht danach. Was beim Auslandsgeschäft sonst noch zu beachten ist, steht im Artikel zur Internationalisierung von Startups.

Schützen deine AGB vor der Produkthaftung?

Nein. Eine Haftungsbegrenzung in den AGB wirkt nur gegenüber deinem Vertragspartner und nur bei einfacher Fahrlässigkeit. Der verletzte Nutzer ist in vielen Fällen gar nicht dein Vertragspartner, sondern Kunde deines B2B-Kunden.

Gegenüber Verbrauchern ist ein Haftungsausschluss für Körper- und Gesundheitsschäden nach § 309 Nr. 7 a BGB praktisch nicht möglich. Eine Klausel wie "jegliche Haftung für die Richtigkeit der Software-Ausführung schließen wir aus" hilft dir beim Personenschaden nicht. Den größeren Zusammenhang erklärt der Beitrag Haftung für Startups.

Aus unserer Beratung: die Food-App mit Allergie-Profilen

Drei Gründer, App kurz vor dem Launch, Nutzer hinterlegen ihre Allergien und bekommen Rezepte vorgeschlagen. Die Frage war konkret: Was passiert, wenn ein Programmierfehler trotz hinterlegter Nussallergie ein Nussrezept ausspielt und der Nutzer einen allergischen Schock erleidet?

Ergebnis der Prüfung von zwei Bedingungswerken:

Die drei teuersten Irrtümer

Wie die einzelnen Bausteine ineinandergreifen, zeigt die Übersicht zur Produkthaftung in der Betriebshaftpflicht.

Was klärst du vor dem Launch?

Vier Punkte, die sich nach dem ersten Schadenfall nicht mehr nachholen lassen:

  1. Steht die Betriebshaftpflicht mit Produkt- und Dienstleistungsrisiko im Versicherungsschein, und reicht die Summe zum Schadenpotenzial deines Produkts?
  2. Ist der Geltungsbereich geklärt, insbesondere für Nutzer in den USA und Kanada?
  3. Passen die Angaben im Antrag noch, vor allem Umsatz, Tätigkeitsbeschreibung und die Frage, ob Endverbraucher dein Produkt nutzen?
  4. Hat ein Anwalt die Haftungsklauseln in AGB und Kundenverträgen geprüft, getrennt nach B2B und Verbrauchern?

Wird dein Produkt nach dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht, gehört Punkt eins auf die Liste vor dem Go-live, nicht danach.

Stand 09/2026. Maßgeblich sind die Bedingungen und der Versicherungsschein deines Vertrags.

Haeufige Fragen

Welche Versicherung zahlt, wenn jemand durch meine App verletzt wird?

Die Betriebshaftpflicht über das Produkt- und Dienstleistungsrisiko. Eine App verletzt niemanden direkt, der Schaden entsteht über eine fehlerhafte Empfehlung, Information oder Gerätesteuerung. Die IT-Haftpflicht greift nicht, weil sie nur reine Vermögensschäden abdeckt. Die Cyberversicherung schließt Personenschäden ausdrücklich aus. Prüfe deshalb im Versicherungsschein, ob die Betriebshaftpflicht wirklich enthalten ist und mit welcher Summe sie für Personenschäden zur Verfügung steht.

Gilt Software nach dem 9. Dezember 2026 als Produkt im Sinne der Produkthaftung?

Ja. Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie nennt Software ausdrücklich als Produkt, einschließlich Apps, Betriebssystemen, KI-Systemen und Software aus der Cloud. Sie gilt für Produkte, die nach dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden. Bis zu diesem Datum müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Für früher in Verkehr gebrachte Produkte bleibt es beim bisherigen Recht.

Kann ich die Produkthaftung in meinen AGB ausschließen?

Nein. Gegenüber dem Geschädigten lässt sich die Produkthaftung nicht wegbedingen. Eine Haftungsbegrenzung in AGB wirkt nur gegenüber deinem Vertragspartner und nur bei einfacher Fahrlässigkeit. Gegenüber Verbrauchern ist ein Ausschluss für Körper- und Gesundheitsschäden nach § 309 Nr. 7 a BGB praktisch nicht möglich. Wer verletzt wird, ist zudem oft gar nicht dein Vertragspartner, sondern Kunde deines Kunden.

Betrifft die neue Produkthaftung auch reine B2B-Software?

Nur begrenzt. Anspruchsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen. Ersetzt werden Tod, Körperverletzung einschließlich anerkannter psychischer Gesundheitsschäden, privat genutzte Sachen und nicht beruflich genutzte Daten. Reine Vermögensschäden deines Firmenkunden, etwa ein Umsatzausfall durch einen Bug oder ein verletztes Service Level, fallen nicht darunter. Sie bleiben ein Fall für die IT-Haftpflicht, und dort gilt weiterhin das Verschuldensprinzip.

Zahlt die Cyberversicherung bei Personenschäden durch meine App?

Nein. Die geprüften Cyberbedingungen schließen Personenschäden ausdrücklich aus. Die Cyberversicherung ist für Angriffe von außen und für deine eigenen Kosten nach einem Vorfall gedacht: Forensik, Wiederherstellung, Betriebsunterbrechung, Krisenkommunikation. Wird ein Mensch durch dein Produkt verletzt, ist das ein Fall für die Betriebshaftpflicht. Beide Policen ergänzen sich, sie ersetzen einander nicht.

Was kostet eine Betriebshaftpflicht für ein App-Startup?

Als eigene Police gibt es sie für Software-Startups kaum, sie steckt meist im Paket mit der IT-Haftpflicht. Belegter Jahresbeitrag brutto: Ein Startup für KI-Automatisierung mit bis zu 30.000 € Umsatz zahlt 455,18 € bzw. 460,23 € für IT-Haftpflicht 500.000 € plus Betriebshaftpflicht 3 Mio. €, Stand 08/2026. Die Anhebung auf 5 Mio. € kostet rund 20 € netto im Jahr.